Recht Gefragt
Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?
Gibt es eine gesetzliche Regelung? Wie hoch wird meine Abfindung sein?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht - bis auf einen einzigen Ausnahmefall, der im Verlaufe eines Kündigungsschutzprozesses eintreten kann - nicht.
Abfindungen müssen vielmehr vereinbart werden. Im Rahmen größerer Umstrukturierungen vereinbaren Betriebsrat und Arbeitgeber Abfindungen zu Gunsten der betroffenen Arbeitnehmer in einem Sozialplan.
In allen übrigen Fällen muss der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber individuell eine Abfindung aushandeln, um eine Entschädigung für einen Verlust seines Arbeitsplatzes zu erhalten.
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Verhandlungsposition und dem Verhandlungsgeschick. Als Faustformel gilt 1/2 Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit.
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