Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Seit Ende der Neunziger Jahre vertritt Frau Rechtsanwältin von der Heyde als Fachanwältin für Arbeitsrecht Unternehmen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Bereichen.
Die Leistungen erstrecken sich auf das gesamte Arbeitsrecht nebst angrenzender sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Beratung und Vertretung bei Kündigungen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsende aufgrund Befristung
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Verhandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
Bei Betriebsänderungen
- Beratung über Inhalt und Rechtsfolgen von Betriebsänderungen
- Outsourcing und Betriebsübergang
- Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Interessenausgleich und Sozialplan
Bei Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Beendigung
- Beratung über Arbeitszeugnisse und Unterstützung bei der Erstellung
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe von Arbeitspapieren
- Rückgabe von Arbeitsmitteln, Schadensersatzansprüche bei Beschädigung
- Umsetzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
- Unterstützung bei allen weiteren Schwierigkeiten
Im Arbeitsalltag
- Klärung und Unterstützung bei sämtlichen Fragen, die sich im Arbeitsalltag stellen
- Änderungen von Arbeitsaufgaben, Versetzungen u.a.
- Beantwortung von Fragen zur Gehaltsabrechnung
- Gestaltung von Entgeltformen, Prämien, Provisionen, Tantiemen u.a.
- Dienstwagenverträge, dienstlicher Einsatz privater Pkw
- Regelung der Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber
- Klärung von Fragen rund um Krankheit, Urlaub, Bildungsurlaub, Freistellung
- Beratung über Arbeitszeit, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, sonstige Arbeitsbedingungen
- Klärung der Ansprüche von Arbeitnehmern auf Reduzierung der Arbeitszeit
- Beratung über Fragen im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit
- Ansprüche Schwerbehinderter
- Begleitung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Auslegung tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere des TVöD
Bei Vertragspflichtverstößen
- Reaktionsmöglichkeiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Vertragspflichtverstöße des Vertragspartners
- insbesondere: die Abmahnung, die Voraussetzungen und der Beseitigungsanspruch
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis
Beim Vertragsabschluss
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
- Beratung über den Geltungsbereich und die Bedeutung von Tarifverträgen
- Beratung über das Für und Wider verschiedener Vertragsbedingungen und ihrer Gestaltungsvarianten
Bei Betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung über Inhalt und Umfang der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
- Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung dieser Rechte
- Verhandlungen um Betriebsvereinbarungen
- Ansprüche von Betriebsratsmitgliedern gegenüber dem Arbeitgeber
Bei Fragen in besonderen Beschäftigungsformen
- Geringfügige Beschäftigung
- Zeitarbeit
- Heimarbeit
- Leiharbeit
- freie Mitarbeit u.a.
Weitere Rechtsgebiete
Neben dem Arbeitsrecht sind wir auf einigen weiteren Rechtsgebieten tätig. Sprechen Sie uns bitte an.